Amtlich beglaubigte Übersetzungen

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung für Arbeitgeber, Export, Gericht oder eine andere offizielle Institution?
Wir sind bei mehreren Botschaften als offizielles Übersetzungsbüro registriert und können die Übersetzungen Ihrer Dokumente von Notariat und Staatskanzlei beglaubigen lassen. Bei Bedarf mit Express-Lieferung.
Datensicherheit: Wir behandeln Ihre Dokumente absolut vertraulich!
Notariell beglaubigte Übersetzung von amtlichen Dokumenten
Wann ist eine beglaubigte Übersetzung nötig?
Eine beglaubigte Übersetzung kann für den offiziellen Gebrauch im Verkehr mit Behörden und Ämtern eingesetzt werden.
Dokumente, die häufig übersetzt und beglaubigt werden müssen, sind:
- Zivilstandsdokumente (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, offizielle Dokumente)
- Papiere für Immigration oder Emigration und Einbürgerung
- Pässe, Visabescheinigungen und Wohnsitzbestätigungen
- Schulzeugnisse, Ausbildungszeugnisse, Arbeitszeugnisse
- Verträge (z.B. Arbeitsvertrag, Kaufvertrag, Kreditvertrag)
- Patente und Formulare
- Statuten, Handelsregisterauszüge
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Notarielle Beglaubigung / Apostille
Die Anforderungen an die Art und Weise der Beglaubigung sind je nach Gebrauchszweck und Bestimmungsland des Dokuments unterschiedlich:
- Mithilfe einer notariellen Beglaubigung erklären wir als Übersetzungsagentur, dass einer unserer Übersetzer die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat. Dies reicht in den meisten Fällen aus.
- Wann braucht es eine Apostille? Falls Ihr Dokument fürs Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch die Staatskanzlei. Das heisst, dass wir je nach Bedarf zusätzlich zur notariell beglaubigten Übersetzung eine Apostille einholen müssen.
Übersetzer und beglaubigte Übersetzungen für Botschaften und Handelskammern
Offizieller Partner der US-Handelskammer: Übersetzer für Wirtschaft und Verwaltung
Die TRANSLATION-PROBST AG ist offizieller Partner der US-Handelskammer, der Anlaufstelle für Schweizer Firmen bei der Expansion in die USA – und umgekehrt. Für die Unternehmen übersetzen wir vor allem Webseiten, Marketingtexte, Verträge und AGB.
Als notariell anerkanntes und bei mehreren Botschaften registriertes Übersetzungsbüro holt die TRANSLATION-PROBST AG auch notarielle Beglaubigungen und Apostillen für den internationalen Amtsverkehr ein.
Wie Sie zu Ihrer beglaubigten Übersetzung kommen
Für die Übersetzung und Beglaubigung berechnen wir Ihnen günstige Pauschaltarife. Für eine unverbindliche Offerte
- senden Sie uns bitte Ihre Dokumente per E-Mail (eingescannt als PDF) an info@translation-probst.com,
- per Fax an +41 52 577 01 20,
- per Post,
- oder kommen Sie einfach mit den Dokumenten persönlich vorbei.
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